Ab Juli neue Kraftstoffpreise beim Pkw-Label

Anwendungspflicht für Autohersteller und -händler ab Oktober 2017 / Automatische Label-Erstellung auf www.pkw-label.de

Berlin, 30. Juni 2017. Autohersteller und -händler können das Pkw-Label ab sofort mit neuen Kraftstoffpreisen erstellen. Diese hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 30. Juni 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Pkw-Label informiert Verbraucher über Kraftstoffverbrauch, Unterhaltskosten, CO2-Effizienzklasse und Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs. Ab 1. Oktober müssen Label-Aussteller die neuen Preise verbindlich nutzen, so die Deutsche Energie-Agentur (dena). Neuwagen, deren Pkw-Label vor dem 30. Juni erstellt wurde, benötigen dann ebenfalls eine neue Auszeichnung.

www.pkw-label.de informiert über energieeffiziente Fahrzeuge und alternative Kraftstoffe

Auf www.pkw-label.de können Händler das Pkw-Label manuell oder automatisch selbst erstellen und die Kraftstoffpreisliste herunterladen. Außerdem finden Verbraucher dort detaillierte Informationen zum Pkw-Label sowie zu alternativen Kraftstoffen und Antrieben.

Nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist das BMWi verpflichtet, jährlich zum 30. Juni bestimmte Angaben zu Kraftstoffpreisen sowie zur Verteilung der Pkw-Neuzulassungen des Vorjahres auf die CO2-Effizienzklassen zu veröffentlichen.

Die „Informationsplattform Pkw-Label“ ist eine Initiative der dena und wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.

 

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Natalie Fechner, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin Tel: +49 (0)30 72 61 65-601, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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