Verbraucherfreundlicher Energiekostenvergleich an Tankstellen

Im März 2023 wurde der aktuelle Energiekostenvergleich für Pkw durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Er informiert über die aktuellen durchschnittlichen Kraftstoff- und Energiekosten für Personenkraftwagen je 100 km. Es zeigt sich deutlich, dass die Kraftstoff-bzw. Energiekosten weiterhin angestiegen sind. Insbesondere die Kosten für Strom sind im Vergleich zu den vorherigen Quartalen stärker angestiegen, liegen aber weiterhin unter den durchschnittlichen Kraftstoffkosten von Diesel und Benzin.

Ziel des Energiekostenvergleiches für PKWs ist es, eine leicht verständliche Gegenüberstellung der durchschnittlichen Kraftstoff- und Energieverbräuche je 100 km transparent aufzubereiten. Die für den aktuellen Energiekostenvergleich zugrunde gelegten durchschnittlichen Kraftstoff- bzw. Energieträgerpreise des 4. Quartals 2022 betragen für

  • Super E5 1,869 €/Liter, Super E10 1,812 €/Liter und Diesel B7 1,965 €/Liter,
  • Strom 0,5254 € /kwh
  • Erdgas H (CNG) 1,254 €/kg
  • Autogas (LPG) 1,1038 €/Liter
  • Wasserstoff (H2) 13,51 €/kg.

Die jeweiligen Verbrauchsdaten basieren auf der Auswertung der jeweils drei meistverkauften Fahrzeugmodelle in den Segmenten Kleinwagen/Kompaktklasse und Mittel-/Oberklasse und der jeweiligen benötigten Antriebsenergie nach WLTP (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure).

Der Energiekostenvergleich wurde ab dem 1. Oktober 2021 an Tankstellen mit mehr als sechs Zapfsäulen (Mehrproduktzapfsäulen) verpflichtend eingeführt. Dieser muss gemäß dem Formblatt sichtbar an mindestens der Hälfte der Zapfsäulen oder an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Zahlungsortes in Form eines Posters oder einer digitalen Anzeige angebracht oder angezeigt werden.


Die nächste Aktualisierung des Energiekostenvergleichs erfolgt im Juni 2023.

Dieser Vergleich gibt Auskunft über die aktuellen Kosten über die Nutzung verschiedener Antriebe für die Pkw-Segmente Kompaktklasse sowie Mittel-bzw. Oberklasse. Hierdurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen transparenten Überblick über die Energiekosten der verschiedenen Antriebe erhalten. Der Energiekostenvergleich wurde erstmalig am 25. Juni 2021 im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) eingeführt und wird seitdem quartalsweise aktualisiert. Die Einführung des Energiekostenvergleichs dient der Umsetzung des Artikels 7 (3) der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID).

Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/2021-08-pkw-energiekostenvergleich.html

Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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