Mit der Novellierung der Pkw-EnVKV sollte die Verbrauchskennzeichnung von Neufahrzeugen verbessert und an neue Entwicklungen im Verkehrssektor angepasst werden. Hierzu wurde zum 1. Dezember 2011 ein neues Pkw-Label (Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch) am deutschen Neuwagenmarkt eingeführt. Ziel ist eine transparentere und verbesserte Kundeninformation. Dazu wurde neben den bereits verpflichtenden Angaben der offiziellen Verbrauchswerte eine neue farbige CO2-Effizienzskala eingeführt. Diese gibt übersichtlich und optisch gut wahrnehmbar Auskunft, wie effizient das Fahrzeug im Vergleich mit anderen Modellen ist.

 

Gesetzliche Grundlage des Pkw-Labels

Die novellierte Pkw-EnVKV wurde am 1. September 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBI. I S. 1756) und ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten. Händler und Leasing-Unternehmen sind ab jetzt verpflichtet, bei Neuwagen das Pkw-Label zu verwenden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Verordnung in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium erlassen.

Wichtigstes Ziel der Verordnung ist es, den Verkauf von besonders CO2-effizienten Autos zu fördern und damit den Ausstoß dieses klimaschädlichen Gases zu senken. Die CO2-Effizienzklassen bieten den Verbrauchern eine gute Orientierung, welche Fahrzeuge wenig CO2 emittieren.

Zudem berücksichtigt die Novelle Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Das sind zum Beispiel Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenautos oder Hybrid-Fahrzeuge, deren Batterien auch am Stromnetz aufgeladen werden können. Auch bei solchen Modellen müssen auf dem neuen Label Energieträger – etwa Strom – und Verbrauch eingetragen werden.

Pkw-EnVKV - Nichtamtliche Lesefassung

Erste Verordnung zur Änderung der Pkw-EnVKV

Gesetzgebungsprozess

Die Einführung des Pkw-Labels erfolgte im Rahmen eines mehrjährigen Gesetzgebungsprozesses:

  • 1999: Europäische Richtlinie RL 1999/94/EG, Art und Weise der Verbrauchskennzeichnung obliegt den Mitgliedsstaaten
  • 2004: Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), in Deutschland rein numerische Angaben von Absolutwerten 
  • 2007: Integriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (Meseberg), Ankündigung eines Konzepts für die Verbesserung der nationalen Verbrauchskennzeichnung für Pkw
  • 2010-2011: Novellierung der Pkw-EnVKV 
    • August 2010: Verbändeanhörung
    • 13. Oktober 2010: EU-Notifizierung
    • 18. Mai 2011: Kabinettsbeschluss
    • 8. Juli 2011: Bundesratsbeschluss
    • 3. August 2011: Abschließende Kenntnisnahme im Kabinett
    • 1. September 2011: Verkündung
    • 1. Dezember 2011: Inkrafttreten 

Europäische Vorgaben zur Verbrauchskennzeichnung

Mit der Verordnung zum Pkw-Label (Pkw-EnVKV) erfüllt Deutschland die Vorgaben der Europäischen Union. Die EU-Richtlinie 1999/94/EG aus dem Jahr 1999 schreibt vor, dass Verbraucher europaweit standardisiert über Neuwagen informiert werden müssen. Das gilt besonders für die Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen. 

Die Darstellung der Informationen überlässt die Richtlinie den einzelnen Staaten. Mit dem neuen Pkw-Label orientiert sich der deutsche Gesetzgeber an der Effizienzskala, die dem Verbraucher bereits von beispielsweise Kühlschränken vertraut ist. Das deutsche Label könnte auch Vorbild für andere europäische Staaten sein.

Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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