68… Maßnahmen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur

Die Bundesregierung hat am 19.10.2022 den Masterplan Ladeinfrastruktur II verabschiedet. Die darin enthal-tenen 68 Maßnahmen sollen den Ausbau der elektrischen Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität in Deutschland nun beschleunigen. An der Entwicklung der Maßnahmen waren Unternehmen, Verbände, Bundesländer und Kommunen beteiligt.

Der erste Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur wurde bereits im Juli dieses Jahres vorgestellt. Nun wurde er überarbeitet und in seiner finalen Version vom Bundesverkehrsminister vorgestellt. An manchen Stellen wurde der Plan ergänzt oder verschärft (den Artikel zum Entwurf finden Sie hier). Hinzu kamen beispielsweise eine Markttransparenzstelle für mehr Transparenz und Fairness bei Ladestrompreisen und eine Passage zum Schutz vor Cyberangriffen. Außerdem soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur noch enger mit dem Netzausbau abgestimmt und die lückenhafte Datengrundlage verbessert werden.

Der neue Masterplan Ladeinfrastruktur wird unterschiedlich gut aufgenommen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bemängelt, dass für eine Beschleunigung des Ausbaus insbesondere die bürokratischen Hürden abgebaut und nicht neue aufgebaut werden müssten. Der neue Masterplan dagegen würde zu mehr staatlicher Steuerung und Planung führen. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Praxistauglichkeit gegenüber dem ersten Entwurf, kritisiert jedoch auch, dass die bestehenden Vorgaben zu Bürokratie und Administration einen zügigen Ausbau noch immer hemmen könnten.

Für eine flächendeckende Infrastruktur muss ein Netz in Europa gebaut werden

Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung eine umfassende Grundlage für den nationalen Rollout Ladeinfrastruktur gelegt. Da die Fernverkehrswege jedoch nicht an den europäischen Binnengrenzen haltmachen, ist parallel auch das Europaparlament mit dem Thema im Zuge des Fit-for-55 Pakets beschäftigt. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) hat beschlossen, dass Ladestationen für Pkw und Lkw künftig im Abstand von 60 Kilometern an allen europäischen Hauptverkehrsstraßen aufgebaut werden. Die Position des Europäischen Parlament wurde ebenfalls am 19.10.2022 verabschiedet.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

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