15… Mikrogramm je Kubikmeter als Grenzwert für Feinstaub festgelegt

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach mehr als 15 Jahren die empfohlenen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) verschärft. Die WHO definierte 2005 noch einen Grenzwert von 20 µg/m³. Seit 2021 liegt dieser nun bei 15 µg/m³. Die strengeren Richtwerte sollen helfen die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Daraus ergibt sich für viele Länder ein hoher Nachholbedarf im Bereich der Luftqualität.

Die Europäische Union (EU) hängt mit einem Grenzwert von 40 µg/m³ für den Anteil Feinstaub in der Luft deutlich hinter den Empfehlungen der WHO. Das entspricht mehr als drei Mal der empfohlenen Menge. Auch im Bereich der kleineren Feinstaubpartikel (PM2,5) gehen die Werte weit auseinander. Die WHO empfiehlt hier maximal 5 µg/m³, die EU dagegen noch 25 µg/m³. Die beiden Feinstaubpartikel unterscheiden sich in ihrer Partikelgröße. PM10 haben einen Durchmesser von weniger als 10, die PM2,5 Partikel sind kleiner als 2,5 Mikrometer.

Feinstaubpartikel beeinflussen die Gesundheit

Der Grund für die strengeren Grenzwerte der WHO liegt an den negativen gesundheitlichen Folgen der Grenzwertüberschreitung. So kann eine erhöhte Belastung von Feinstaub zum vermehrten Auftreten von Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Atemwege führen. Durch das steigende Risiko dieser Krankheiten wird die Sterblichkeit erhöht, was zu einer Senkung der Lebenserwartung führt. Die durchschnittliche Lebenserwartung reduziert sich so um neun Monate.

Der Straßenverkehr ist maßgeblich für die Feinstaubbelastung in Großstädten verantwortlich

Feinstaub kann auch in der Natur entstehen. Natürliche Quellen sind beispielsweise Emissionen aus Vulkanen oder aus Wald- und Buschfeuern. In der Stadt werden diese natürlichen Quellen durch den Straßenverkehr ersetzt. Die Verbrennung von Diesel in Kraftfahrzeugen oder der Abrieb von Reifen und Bremsen führen zu hohen Emissionen an Feinstaub. In Großstädten wie Berlin macht alleine der Verkehr als Feinstaubquelle rund 50 bis 62 Prozent aus. Der Rest entspringt beispielsweise industriellen Prozessen und Kraftwerken.

Bürgerinnen und Bürger klagen für saubere Luft in Großstädten

Für den Schutz der Gesundheit ziehen aktuell sieben Bürgerinnen und Bürger zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie fordern, dass die Vorgaben für die Luftqualität strenger werden. Bereits im Juni 2021 wurde Deutschland wegen zu schlechter Luft vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verklagt.

Weitere Informationen zu der Feinstaub-Belastung in Deutschland finden Sie hier.

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