Mit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen „Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ wird nur noch der Kauf und das Leasing von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen durch den Bund und die Fahrzeughersteller gefördert. Die Förderung von Plug-In-Hybriden ist zum 1. Januar 2023 entfallen. Zudem wurde der Bundesanteil der Förderung gesenkt und die Mindesthaltedauer als Kriterium der Förderfähigkeit erhöht. Ab dem 1. September 2023 werden nur noch Privatpersonen berechtigt sein, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Förderungen von Elektrofahrzeugen - der "Umweltbonus"

Zum Antrag über die Bafa kommen Sie hier.
 

Mehr Informationen über die Antragsstellung finden Sie hier.
 

Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie hier (Stand: 05. Juni 2023).
 

Deutsche Energie-Agentur GmbH

Rechtlicher Hinweis

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dieser Informationsplattform zur Verkehrs- und Mobilitätswende. Darüber hinaus erhalten Hersteller und Händler Informationen zur Umsetzung der novellierten Pkw-Energie­verbrauchs­kennzeichnungs­verordnung (Pkw-EnVKV). Dabei handelt es sich um allgemeine Hinweise, die nicht rechtsverbindlich sind. Für konkrete Fragen ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen. Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

Ihr Verkehrslotse